FAQ - Häufig gestellte Fragen
Häufig werden wir mit Fragen konfrontiert, deren Antworten für viele von Interesse sind. Deshalb haben wir für Sie die Wichtigsten zusammengefasst. So können Sie sich schnell informieren, ohne die Geschäftsstelle kontaktieren zu müssen.
Anmeldungen erfolgen in der Regel nach unserem Infotag im Mai. Unterrichtsbeginn ist – soweit Platz vorhanden – im September. Anmeldungen können auch außerhalb dieses Zeitraums getätigt werden und wir werden die Aufnahmemöglichkeit in jedem Einzelfall prüfen.
Wenn Sie z.B. an unserem Infotag oder mit den Instrumentenvideos Ihr Lieblingsinstrument gefunden haben, können Sie gerne einmal kostenlos und unverbindlich schnuppern. Kontaktieren Sie uns in der Geschäftsstelle und danach können Sie mit der jeweiligen Lehrkraft einen Termin vereinbaren.
In diesem Fall ist die zuständige Lehrkraft und/oder das Büro zu verständigen. Wenn das Kind den Unterricht nicht besucht hat, fallen keine Gebühren an. Die Anmeldung kann, falls dies gewünscht ist, auf einer „Warteliste“ geführt werden, bis eine passende Gruppe angeboten werden kann.
Unterrichtsstunden, die aufgrund von Konzerttätigkeit oder Fortbildungen der Lehrkraft ausfallen, werden vor- bzw. nachgegeben. Bei Erkrankung der Lehrkraft ist oft ein Nachholen oder Vertreten nicht möglich und deshalb entsteht ab der vierten Stunde ein Erstattungsanspruch. Dieser wird am Ende des Schuljahres geprüft und ausbezahlt.
Falls Sie nicht zum Unterricht kommen können, verfällt die Stunde. Sie können versuchen frühzeitig mit der Lehrkraft einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Der Unterrichtsbeitrag ist ein Jahresbeitrag. Das heißt die Summe, die innerhalb eines Jahres fällig wird, wird gleichmäßig durch 12 Monate geteilt und dieser Betrag wird dann konstant jeden Monat von ihrem Konto abgebucht, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Einzige Ausnahme sind die Gebühren beim Musikgarten, da dieser jeweils 5 Monate dauert.
Abmeldungen sind grundsätzlich nur zum Schuljahresende möglich und müssen der Musikschule spätestens zum 30. Juni schriftlich zugehen.
Während des Schuljahres kann der/die Schüler(in) nur aus wichtigem Grund (Wegzug, nachweislich schwerwiegende Erkrankung) den Unterrichtsvertrag kündigen.
Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns in der Geschäftsstelle, falls es Unstimmigkeiten gibt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Anliegen gemeinsam geklärt werden können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.